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Erstbezugswohnungen in Mödling

2340 Mödling

Preisinformationen

Typ KAUF - Wohnung
Verkaufspreis ab 1.099.000 € brutto schlüsselfertig, zzgl. Nebenkosten
Vermittlungsprovision 3% + USt.

Details zu diesem Objekt

Adresse Friedrich Schiller Straße 11; 2340 Mödling
Wohnfläche ab 138 m²
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Beschreibung

2 Neubauwohnungen ab 138 m² warten auf Sie in TOP Lage

Lage

Die Lage dieser Immobilie könnte nicht besser sein. Mödling ist nicht nur für seine malerische Altstadt und die hervorragende Lebensqualität bekannt, sondern bietet Ihnen auch eine optimale Verkehrsanbindung. Die Haltestellen für Bus und Bahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe, sodass Sie schnell und unkompliziert in die Wiener Innenstadt und andere umliegende Regionen gelangen.

Darüber hinaus finden Sie in der Umgebung alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen. Ärzte, Apotheken, Kliniken und Krankenhäuser sind in kurzer Distanz erreichbar. Für Familien mit Kindern ist die Nähe zu Schulen und Kindergärten besonders wertvoll. Auch Supermärkte, Bäckereien und ein Einkaufszentrum sorgen dafür, dass Sie alles, was Sie brauchen, direkt vor der Tür haben.

Fotos

Kontakt

So erreichen Sie uns:

vertrieb@my-makler.at

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Erstbezugswohnungen in Mödling

Wohneinheiten

Einheit Details Status
Top 16
141,1m² Wohnfläche
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63,7m² Terrasse/Balkon
1.249.000€
Verfügbar
Top 5
138,0m² Wohnfläche
5 Zimmer
20,9m² Terrasse/Balkon
1.099.000€
Verfügbar

Alle Flächen und Preise sind gerundet. Die genauen Größen und Preise finden Sie in den jeweiligen Plänen. Bei den Betriebskosten handelt es sich um geschätzte Betriebskosten.

Nebenkosten:

3,5 % Grunderwerbsteuer, temporäre Gebührenbefreiung* bei dringendem Wohnbedürfnis gemäß § 25a, ansonsten 1,1 % Eintragungsgebühr, 1,5 % + 20 % Ust. treuhändische Abwicklung durch die Rechtsanwältin (bei Finanzierung plus 0,5 %) sowie Barauslagen, bei Finanzierung 1,2 % Pfandrechtseintragungsgebühr, 3,0 % + 20 % Ust. Vermittlungsgebühr.

 

*Wegfall von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr mit Konjunkturpaket 2024:
Befristete Abschaffung der Grundbuchseintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Erwerb von Wohnraum. Diese Maßnahme, gültig für zwei Jahre, betrifft die Anschaffung von Eigentum (nur bei Neubauten oder Neuschaffung zur Selbstnutzung) bis zu einem Betrag von jeweils € 500.000. Übersteigt der Betrag diese Grenze, werden die Gebühren bis zu diesem Betrag erlassen. Weitere Voraussetzung für diese Gebührenbefreiung ist die Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses.