Erstbezugswohnungen in Mödling
2340 Mödling
Preisinformationen
Typ | KAUF - Wohnung |
Verkaufspreis | ab 1.099.000 € brutto schlüsselfertig, zzgl. Nebenkosten |
Vermittlungsprovision | 3% + USt. |
Details zu diesem Objekt
Adresse | Friedrich Schiller Straße 11; 2340 Mödling |
Wohnfläche | ab 138 m² |
Beschreibung
Lage
Die Lage dieser Immobilie könnte nicht besser sein. Mödling ist nicht nur für seine malerische Altstadt und die hervorragende Lebensqualität bekannt, sondern bietet Ihnen auch eine optimale Verkehrsanbindung. Die Haltestellen für Bus und Bahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe, sodass Sie schnell und unkompliziert in die Wiener Innenstadt und andere umliegende Regionen gelangen.
Darüber hinaus finden Sie in der Umgebung alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen. Ärzte, Apotheken, Kliniken und Krankenhäuser sind in kurzer Distanz erreichbar. Für Familien mit Kindern ist die Nähe zu Schulen und Kindergärten besonders wertvoll. Auch Supermärkte, Bäckereien und ein Einkaufszentrum sorgen dafür, dass Sie alles, was Sie brauchen, direkt vor der Tür haben.
Wohneinheiten
Einheit | Details | Status | Plan |
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Top 16 |
141,1m² Wohnfläche
4 Zimmer
63,7m² Terrasse/Balkon
1.249.000€
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Verfügbar | Plan |
Top 5 |
138,0m² Wohnfläche
5 Zimmer
20,9m² Terrasse/Balkon
1.099.000€
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Verfügbar | Plan |
Alle Flächen und Preise sind gerundet. Die genauen Größen und Preise finden Sie in den jeweiligen Plänen. Bei den Betriebskosten handelt es sich um geschätzte Betriebskosten.
Nebenkosten:
3,5 % Grunderwerbsteuer, temporäre Gebührenbefreiung* bei dringendem Wohnbedürfnis gemäß § 25a, ansonsten 1,1 % Eintragungsgebühr, 1,5 % + 20 % Ust. treuhändische Abwicklung durch die Rechtsanwältin (bei Finanzierung plus 0,5 %) sowie Barauslagen, bei Finanzierung 1,2 % Pfandrechtseintragungsgebühr, 3,0 % + 20 % Ust. Vermittlungsgebühr.
*Wegfall von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr mit Konjunkturpaket 2024:
Befristete Abschaffung der Grundbuchseintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Erwerb von Wohnraum. Diese Maßnahme, gültig für zwei Jahre, betrifft die Anschaffung von Eigentum (nur bei Neubauten oder Neuschaffung zur Selbstnutzung) bis zu einem Betrag von jeweils € 500.000. Übersteigt der Betrag diese Grenze, werden die Gebühren bis zu diesem Betrag erlassen. Weitere Voraussetzung für diese Gebührenbefreiung ist die Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses.